Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Gewährung subsidiären Schutzes gegenüber einem afghanischen Staatsangehörigen; Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung; Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson ...
- ra.de
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen der Gewährung subsidiären Schutzes gegenüber einem afghanischen Staatsangehörigen; Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung; Ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 10.09.2013 - M 1 K 13.30263
- VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG; vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Die schlechte Sicherheitslage - eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG - kann auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77).Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG; vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
- EGMR, 21.01.2011 - 30696/09
Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
In Afghanistan ist die Lage jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK wäre (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 unter Verweis auf EGMR, U.v. 21.1.2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09 - NVwZ 2011, 413; U.v. 28.6.2011 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, Nr. 8319/07 - NVwZ 2012, 681; U.v. 13.10.2011 - Husseini/Schweden, Nr. 10611/09 - NJOZ 2012, 952).
- BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12
Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
In Afghanistan ist die Lage jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK wäre (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 unter Verweis auf EGMR, U.v. 21.1.2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09 - NVwZ 2011, 413; U.v. 28.6.2011 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, Nr. 8319/07 - NVwZ 2012, 681; U.v. 13.10.2011 - Husseini/Schweden, Nr. 10611/09 - NJOZ 2012, 952). - EGMR, 28.06.2011 - 8319/07
SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
In Afghanistan ist die Lage jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK wäre (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - NVwZ 2013, 1167 unter Verweis auf EGMR, U.v. 21.1.2011 - M.S.S./Belgien und Griechenland, Nr. 30696/09 - NVwZ 2011, 413; U.v. 28.6.2011 - Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich, Nr. 8319/07 - NVwZ 2012, 681; U.v. 13.10.2011 - Husseini/Schweden, Nr. 10611/09 - NJOZ 2012, 952). - BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Eine Gefahrendichte von weniger als 1:1.000 liegt weit unter der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 23). - BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Hierbei handelt es sich um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, weshalb alle entsprechenden Anspruchsgrundlagen zu prüfen sind (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 16 und 17). - BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96
Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorgängerregelung in § 53 Abs. 4 AuslG (U.v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 - BVerwGE 105, 322) umfasst der Verweis auf die EMRK lediglich Abschiebungshindernisse, die in Gefahren begründet liegen, welche dem Ausländer im Zielstaat der Abschiebung drohen ("zielstaatsbezogene" Abschiebungshindernisse). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
- BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30107
Diese Grundsätze über die Sperrwirkung bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise verfassungskonforme Anwendung in den Fällen, in denen dem Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, sind auch für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes maßgeblich (BVerwG, B.v. 23.8.2006 - 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
- BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
- EGMR, 13.10.2011 - 10611/09
HUSSEINI v. SWEDEN
- VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
- VGH Bayern, 30.01.2014 - 13a B 13.30279
Asylrecht Afghanistan; erhebliche konkrete Gefahr durch Bedrohung; …
- VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30292
Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in …
- VGH Bayern, 23.04.2014 - 13a ZB 14.30095
Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; ernsthafte individuelle …
- VGH Bayern, 26.11.2014 - 13a ZB 14.30366
Asylrecht Afghanistan; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; ernsthafte …
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 13a ZB 16.30182
Notwendige Gefahrendichte zur Gewährung subsidiären Schutzes
Der Kläger hält für klärungsbedürftig, "ob im Rahmen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG - ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts wie derzeit in Afghanistan - nicht statt auf eine sogenannte beachtliche Wahrscheinlichkeit vielmehr auf andere Kriterien wie etwa eine wertende Gesamtbetrachtung abzustellen ist." Das Verwaltungsgericht habe sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 21. November 2014 (Az. 13a B 14.30107) angeschlossen und zu § 4 AsylG judiziert, die Gefährdungswahrscheinlichkeit in der Provinz Herat liege im unteren Promillebereich, im Jahr 2012 bei 0, 05% pro Person und Jahr. - VG Schwerin, 08.02.2017 - 5 A 3028/16
Asylrecht: Kein Abschiebungshindernis von ukrainischen Staatsangehörigen der …
Nur in ganz außergewöhnlichen Fällen können schlechte humanitäre Verhältnisse Art. 3 EMRK verletzen, wenn die humanitären Gründe gegen die Ausweisung zwingend sind (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A -, Rn. 184, juris, m.w.N.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. November 2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 25, juris).Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. November 2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).
Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. November 2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 30, juris, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A -, Rn. 253, juris).
- VGH Bayern, 30.09.2015 - 13a ZB 15.30063
Asylrecht Afghanistan; unmenschliche Behandlung
In der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist ebenfalls geklärt, dass für alleinstehende männliche afghanische Staatsangehörige in der Regel kein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG anzunehmen ist (BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris; U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30107 - juris).
- VG Schwerin, 20.09.2017 - 5 A 1249/17
Asylanerkennung eines Ukrainers; Abschiebungsverbot wegen Verfolgung bei Rückkehr …
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. November 2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. November 2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 30, juris, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A -, Rn. 253, juris).
- VG München, 11.04.2017 - M 25 K 17.30468
Kein Anspruch auf Zuerkennung internationalen Schutzes oder Feststellung eines …
In Afghanistan ist die Lage jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK wäre (…vgl. BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - Rn. 26 - juris; BayVGH, U. v. 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -juris Rn. 25).Besondere individuelle Umstände, aufgrund derer der Kläger einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung unterworfen wäre, liegen nicht vor (vgl. BayVGH, U. v. 21.11.2014 - 13a B 14.30107- juris Rn. 25).
- VG Schwerin, 14.12.2018 - 5 A 2238/17
Vorliegen des internen Schutzes bei Rückkehr in die Ukraine
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 - Rn. 29, juris m.w.N.).Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 - Rn. 30, juris, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A - Rn. 253, juris).
- VG München, 09.03.2016 - M 25 K 15.31037 In Afghanistan ist die Lage jedoch nicht so ernst, dass eine Abschiebung ohne Weiteres eine Verletzung von Art. 3 EMRK wäre (…vgl. BVerwG, U. v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - Rn. 26 - ; BayVGH, U. v. 21.11.2014 - 13a B 14.30107 - Rn. 25).
Besondere individuelle Umstände, aufgrund derer der Kläger einer unmenschlichen oder entwürdigenden Behandlung unterworfen wäre, liegen nicht vor (vgl. BayVGH, U. v. 21.11.2014 - 13a B 14.30107 - Rn. 25).
- VG Chemnitz, 21.07.2020 - 4 K 2960/17 Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.11.2014, Az. 13a B 14.30107, juris, Rn. 29, m. w. N.).
Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extre men Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine le bensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe an derer befreien kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 21.11.2014, Az. 13a B 14.30107, juris, Rn. 30, m. w. N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26.08.2014, Az. 13 A 2998/11.A, juris, Rn. 253).
- VG Schwerin, 03.01.2019 - 5 A 1630/16
Rechtmäßigkeit der Abschiebung in palästinensische Autonomiegebiete
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 29, juris, m.w.N.).Das Erfordernis des unmittelbaren zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschiebung und drohender Rechtsgutverletzung setzt zudem für die Annahme einer extremen Gefahrensituation wegen der allgemeinen Versorgungslage voraus, dass der Ausländer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in eine lebensgefährliche Situation gerät, aus der er sich weder allein noch mit erreichbarer Hilfe anderer befreien kann (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -, Rn. 30, juris, m.w.N.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26. August 2014 - 13 A 2998/11.A -, Rn. 253, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.2017 - A 11 S 1002/17
Fremdsprachige Erkenntnismittel im gerichtlichen Asylverfahren
In Afghanistan bestehe für ihn nach der gegenwärtigen Auskunftslage keine extreme Gefahrenlage, in der er sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert werde (unter vergleichendem Verweis auf BVerwG, Urteile vom 12.07.2001 - 1 C 2.01 -, BVerwGE 114, 379 und vom 29.06.2010 - 10 C 10.09 -, BVerwGE 137, 226 sowie BayVGH, Urteil vom 21.11.2014 - 13a B 14.30107 -, juris). - VG Schwerin, 13.05.2019 - 5 A 4178/17
Keine Verfolgung von Familienmitgliedern der United Democratic Party (UDP) in …
- VG München, 21.10.2016 - M 25 K 14.30918
Asylverfahren: Herkunftsland Afghanistan, Ostregion (Nangarhar)
- VG München, 23.11.2016 - M 25 K 16.32616
Erfolglose Asylklage afghanischer Staatsangehöriger der Volksgruppe Hazara aus …
- VG München, 17.11.2016 - M 25 K 14.30972
Grundsätze für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Herkunft aus …
- VG Schwerin, 04.06.2021 - 5 A 257/19
Ukraine: Klage abgewiesen; Kein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen …
- VG München, 11.03.2016 - M 25 K 15.31037
Kein Anspruch auf Asyl, Zuerkennung internationalen Schutzes oder Feststellung …
- VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30062
Kein Abschiebungsverbot wegen extremer Gefahrenlage
- VGH Bayern, 13.06.2016 - 13a ZB 16.30063
Verbot der Abschiebung nach Afghanistan wegen drohender Blutrache
- VG Düsseldorf, 22.05.2018 - 21 K 3628/17
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes hinsichtlich des …
- VG Düsseldorf, 22.05.2018 - 21 K 1877/18
Verpflichtung zur Feststellung eines Abschiebungsverbotes hinsichtlich des …
- VGH Bayern, 31.07.2015 - 13a ZB 15.30116
Asylrecht Afghanistan; Beweisantrag; freie richterliche Beweiswürdigung; …
- VG Schwerin, 21.10.2021 - 5 A 138/20
Ukraine: Keine asylrelevante Verfolgung wegen drohender Verurteilung zu einer …
- VGH Bayern, 08.07.2015 - 13a ZB 15.30117
Asylrecht Afghanistan; Beweisantrag; freie richterliche Beweiswürdigung; …
- VG München, 27.02.2019 - M 26 K 17.40437
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
- VG Schwerin, 20.03.2019 - 5 A 1332/18
Rechtmäßigkeit der Abschiebung in die Ukraine sowie eines Einreise- und …
- VG Würzburg, 12.08.2016 - W 1 K 16.30843
Ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher Rückkehrer kann in Afghanistan …
- VG Schwerin, 28.01.2022 - 5 A 1591/19
Ukraine: Rückzahlungsforderungen nicht im Zusammenhang mit Asylgründen; Keine …
- VG Schwerin, 19.04.2021 - 5 A 156/19
Benin: Abschiebungsverbot bei fehlender Lebensgrundlage wegen Homosexualität und …
- VG Schwerin, 18.11.2022 - 5 A 1213/22
Sierra Leone: Kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage